\documentclass{scrartcl} \usepackage[latin1]{inputenc} \usepackage[ngerman]{babel} \renewcommand{\thesection}{§\arabic{section}} \begin{document} \title{Verein zur Förderung freier sozialer Medien\\Satzung} %\author{Thomas Runge} \date{Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17. Juni 2018\\ Geändert durch Nachtragsbeschluss des Vorstandes vom 24.09.18} \maketitle %\tableofcontents \part*{Präambel} \begin{quotation} \emph{Soziale Medien spielen heute im Leben vieler Menschen eine zentrale Rolle, sowohl zur privaten Kommunikation mit Freunden und Bekannten, als auch zur Teilnahme am gesellschaftlichen Diskurs und zur politischen Meinungsbildung, sowie häufig zu Zwecken des (Selbst-) Marketings. Den sozialen Medien kommt somit eine bedeutende Rolle in unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie zu.}\\ \emph{Dieser Rolle können soziale Medien allerdings nicht gerecht werden, wenn entsprechende Angebote ausschließlich von gewinnorientierten Unternehmen bereitgestellt und kontrolliert werden.}\\ \emph{Deshalb setzt sich der \emph{Verein zur Förderung freier sozialer Medien} dafür ein, das Bewusstsein für die Notwendigkeit freier, quelloffener Software mit dezentraler Netzwerkarchitektur in diesem Bereich zu erhöhen. Der Verein möchte ein kostenloses soziales Netzwerk ohne Monetisierung der Benutzerdaten und ohne künstlich eingeschränktes Informationsangebot anbieten.} \end{quotation} \newpage \part*{Satzung} \section{Name und Sitz} \begin{enumerate} \item Der Verein führt den Namen ,,Verein zur Förderung freier sozialer Medien''. \item Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz ,,e.V.''. \item Der Verein hat seinen Sitz in Nürnberg. \end{enumerate} \section{Zweck des Vereins} \begin{enumerate} \item Der Zweck des Vereins ist es, ein Bewusstsein für die große Bedeutung freier, quelloffener Software im Bereich sozialer Medien zu fördern. \item Zur Erreichung seiner Zwecke macht der Verein insbesondere Folgendes: \begin{enumerate} \item Bereitstellung eines odere mehrerer Web-Auftritte als Teil eines dezentralen, freien sozialen Netzwerkes, \item Öffentlichkeitsarbeit, um die Bekanntheit freier, sozialer Medien zu erhöhen, sowie \item Unterstützung beim Einrichten solcher Web-Auftritte. \end{enumerate} \end{enumerate} \section{Mitgliedschaft} \begin{enumerate} \item Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. \begin{enumerate} \item Ordentliche Mitglieder sollten sich aktiv im Sinne der Ziele des Vereins einbringen und seine Anliegen fördern. Sie haben die vom Gesetz Vereinsmitgliedern eingeräumten Rechte, insbesondere das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, sowie alle Rechte von Fördermitgliedern. \item Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins insbesondere durch finanzielle Beiträge. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, jedoch ein Informationsrecht in Bezug auf die Belange des Vereins. \item Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds und sind von Beitragsleistungen befreit. \end{enumerate} \item Es ist möglich, einen Antrag auf Änderung des Mitgliedsstatus von Fördermitglied auf ordentliches Mitglied und umgekehrt zu stellen. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand. \item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, als Ehrenmitglieder vorschlagen; über den Vorschlag entscheidet der Vorstand. \end{enumerate} \section{Eintritt der Mitglieder} \begin{enumerate} \item Mitglieder des Vereins können voll geschäftsfähige natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. \item Die Beitrittserklärung muss in schriftlicher oder fernschriftlicher Form gegenüber dem Vorstand erfolgen. \item Bei der Stellung eines Antrags auf Mitgliedschaft muss angegeben werden, ob eine ordentliche Mitgliedschaft oder eine Fördermitgliedschaft gewünscht ist. \item Gründungsmitglieder treten als ordentliche Mitglieder ein. \item Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. \item Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. \end{enumerate} \section{Austritt der Mitglieder} \begin{enumerate} \item Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. \item Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. \item Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist (Absatz 2) ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich. \end{enumerate} \section{Ausschluss der Mitglieder} \begin{enumerate} \item Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss. \item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. \item Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. \item Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das ausgeschlossene Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören. \item Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird im Falle eines Ausschlusses nicht zurückerstattet. \end{enumerate} \section{Streichung der Mitgliedschaft} \begin{enumerate} \item Ein Mitglied scheidet ausserdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. \item Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit Beitragszahlungen drei Monate im Rückstand ist, und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. \item In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. \item Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt. \item Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt wird. \end{enumerate} \section{Mitgliedsbeitrag} \begin{enumerate} \item Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. \item Der Beitrag ist jährlich im voraus zu zahlen. \item Der Beitrag ist auch für das Eintrittsjahr voll zu entrichten. \item Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. \end{enumerate} \section{Organe des Vereins} \begin{enumerate} \item Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. \item Die Versammlung der ordentlichen Mitglieder oder ,,Mitgliederversammlung'' ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Ihre Aufgaben sind insbesondere: \begin{enumerate} \item Wahl der Vorstandsmitglieder und Entlastung des Vorstandes, \item Satzungsänderungen, \item Beschluss der Höhe von Mitgliedsbeiträgen, \item Anträge des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder, \item Vorschläge zur Ernennung von Ehrenmitgliedern, \item die Auflösung bestehender Web-Auftritte oder Veräuserung von Web-Domains, \item die Auflösung des Vereins. \end{enumerate} \item Der Vorstand ist für das Tagesgeschäft des Vereins zuständig. \end{enumerate} \section{Vorstand} \begin{enumerate} \item Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Der Verein wird durch den Vorsitzenden alleine vertreten. \item Der (erweiterte) Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. \item Es können nur ordentliche Mitglieder des Vereins in den (erweiterten) Vorstand gewählt werden. \item Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. \item Das Amt eines Mitglieds des (erweiterten) Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. \item Scheidet der Vorsitzende wärend seiner Amtszeit aus dem Verein aus oder ist er nicht in der Lage, die Geschäfte des Vereins zu führen, so kann sich der Stellvertreter kommissarisch bis zur nächsten Vorstandswahl zum Vorstand im Sinne des § 26 BGB ernennen. Der Stellvertreter muss in diesem Fall möglichst zeitnah eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstands einberufen. \item Der Vorstand nach § 26 BGB ist zu redaktionellen Änderungen der Satzung und Änderungen, die auf Grund Beanstandungen des Registergerichts erforderlich sind, ermächtigt. \item Der (erweiterte) Vorstand soll in der Regel monatlich zusammenkommen, um sich über das gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Im Streitfall gilt die Mehrheit der Stimmen, bei Gleichstand die Entscheidung des Vorsitzenden. \end{enumerate} \section{Einberufung der Mitgliederversammlung} \begin{enumerate} \item Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal. \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25\% der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags tagen. \item Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder fernschriftlich (per E-Mail) unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. \item Die Einladung zu der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (die Tagesordnung) bezeichnen. \item Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift. \end{enumerate} \section{Beschlussfähigkeit} \begin{enumerate} \item Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. \item Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der ordentlichen Vereinsmitglieder erforderlich. \item Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. \item Die weitere Versammlung darf frühestens 2 Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens 4 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen. \item Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit zu enthalten. \item Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig. \end{enumerate} \section{Beschlussfassung} \begin{enumerate} \item Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. \item Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens drei der anwesenden ordentlichen Mitgliedern ist schriftlich und geheim abzustimmen. \item Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Soweit nicht anders geregelt genügt für einen Beschluss die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. \item Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen ordentlichen Mitglieder erforderlich. \item Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller ordentlichen Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen ordentlichen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. \item Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen ordentlichen Mitglieder erforderlich. \item Stimmenthaltungen zählen für die Berechnung der Mehrheit bei Abstimmungen als nicht abgegebene Stimmen. \end{enumerate} \section{Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse} \begin{enumerate} \item Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. \item Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter zu unterschreiben. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift. \item Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. \end{enumerate} \section{Auflösung des Vereins} \begin{enumerate} \item Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. \item Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. \end{enumerate} \vspace{2cm} Die vorstehende Satzung wurde errichtet am 17.06.2018 und zuletzt geändert durch Nachtragsbeschluss des Vorstandes vom 24.09.18. \vspace{3cm} \begin{center} \begin{tabular}{cc} ............................................................ & ............................................................ \\ (Vorsitzender) & (Stellvertretende Vorsitzende) \end{tabular} \end{center} \end{document}